Wir kennen und verstehen die praktischen und rechtlichen Fragen, die sich im Bereich Vertrieb und Beschaffung täglich stellen. Unsere Mandanten unterstützen wir dabei, erfolgreich ihre Produkte und Leistungen zu vertreiben – lokal und weltweit. Ebenso stehen wir ihnen beim Einkauf und der Beschaffung etwa von Vormaterial oder externen Services zur Seite.

Egal, ob B2B- oder B2C-Konstellation, Online-Vertrieb oder klassisches „brick&mortar“-Geschäft, inländische Lieferung bzw. Leistung oder ob verschiedene Staaten und Rechtsordnungen betroffen sind – wir verstehen das Geschäft unserer Mandanten und beherrschen alle damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen.

Für unsere inländischen Mandanten sind wir regelmäßig weltweit tätig, etwa bei der Erschließung neuer Märkte. Für die lokale Umsetzung auf der „letzten Meile“ greifen wir auf ein jahrelang, teils jahrzehntelang erprobtes und eingespieltes Netzwerk ausländischer Kollegen zurück. Wir begreifen uns dabei als einheitlichen Lösungsanbieter und sind stets direkter Ansprechpartner – der „One-Stop-Shop“ für unsere Mandanten.

Auch im Falle streitiger Auseinandersetzungen stehen wir fest an ihrer Seite. Mit Sachkunde und Augenmaß, aber auch mit der nötigen Entschlossenheit und Härte. Wir wahren die Rechte unserer Mandanten sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten.

Im Detail unterstützen wir

  • bei der Prüfung, Erstellung und Verhandlung von Einkaufs- und Lieferbedingungen sowie Beschaffungs- und Vertriebsverträgen
  • bei der Konzeptionierung und Implementierung komplexer Vertriebssysteme im Inland und weltweit
  • bei streitigen Auseinandersetzungen vor Gerichten und Schiedsgerichten.